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comment-2005-03-10-1
by gpoul, 6982 days ago
Ich sage mal ich kann der Entscheidung hier durchaus verstehen. - Ist eben keine technische sondern eine logische Herangehensweise an das Problem.

Aber: Da zwar die Stammdaten beauskunftet werden sollen, die dynamische IP-Adresse aber kein Stammdatum ist, sondern eben dynamisch zugewiesen wird und diese Daten, da nicht abrechnungsrelevant, nach §99 TKG 2003 nicht gespeichert werden dürfen ist Auskunft durch den Telekommunikationsanbieter sowieso unmöglich sobald der Benutzer die aktuelle Verbindung unterbrochen hat, oder?

Also: Macht es einen Unterschied wenn man zwar Stammdaten beauskunftet, dazu aber Verkehrsdaten benötigt oder ist das als ob mann auch die Verkehrsdaten beauskunftet?

Request nach der Liste von IP-Adressen die einem bestimmten Benutzer im letzten Monat zugeordnet waren versus der Stammdaten eines Benutzers dem die IP-Adresse x.x.x.x zugeordnet war.

Ist aber alles egal wenn die Daten sowieso nicht existieren sollten.
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