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Dienstag, 31. August 2004 link

Leistet ein Unternehmer einem Verbraucher Gewähr, so kann der Unternehmer von seinem Vormann - wenn auch dieser Unternehmer - im Regress die Gewährleistung fordern, wenn er diesen Anspruch spätestens 2 Monate nach Erfüllung der eigenen Gewährleistungspflicht gerichtlich geltend macht und die Leistungserbringung des Vormanns nicht bereits mehr als 5 Jahre zurückliegt. (Wer den Originalgesetzeswortlaut will: §933b ABGB)

Und daraus wird doch wohl schon sehr klar erkennbar, warum ich finde, dass Jus und Informatik sich auf eine interessante Weise ergänzen :)


unternehmer(v).
unternehmer(u).
verbraucher(k).

# verkauf(handelsgut,verkaeufer,kaeufer,verkaufsdatum)

verkauf(g1,v,u, 1996-06-25).
verkauf(g2,v,u, 2003-02-15).

verkauf(g1,u,k, 2004-07-06).
verkauf(g2,u,k, 2004-07-06).

# gewaehrleistung(handelsgut,haendler,kunde,verkaufsdatum)

gewaehrleistung(g1,u,k, 2004-08-20).
gewaehrleistung(g2,u,k, 2004-08-20).

# regress_erlaubt(handelsgut,von_unternehmer,auf_unternehmer)

regress_erlaubt(G,U,V) :-
   unternehmer(U),
   unternehmer(V),
   verkauf(G,V,U,T1),
   T1 >= now - 5yr,
   gewaehrleistung(G,U,_,T2),
   T2 >= now - 2mon.


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