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Dienstag, 31. August 2004 link Leistet ein Unternehmer einem Verbraucher Gewähr, so kann der Unternehmer von seinem Vormann - wenn auch dieser Unternehmer - im Regress die Gewährleistung fordern, wenn er diesen Anspruch spätestens 2 Monate nach Erfüllung der eigenen Gewährleistungspflicht gerichtlich geltend macht und die Leistungserbringung des Vormanns nicht bereits mehr als 5 Jahre zurückliegt. (Wer den Originalgesetzeswortlaut will: §933b ABGB) Und daraus wird doch wohl schon sehr klar erkennbar, warum ich finde, dass Jus und Informatik sich auf eine interessante Weise ergänzen :)
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