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2003-03-27
by earl, 7940 days ago
ich glaub ich hab heut mein erstes und letztes ebook erworben. schon in erster instanz habe ich es nur erworben, weil ich es "brauche". aber die anmassungen die sich hinter dem froehlichen namen "digital rights management" verbergen sind wahrlich unertraeglich.

und dank der nunmehr auch in oesterreichs urhg umgesetzten europaeischen copyright-direktive sind herstellung, anwendung, verbreitung ... von mitteln oder massnahmen zur umgehung der technischen schutzmassnahmen illegal. auf gut deutsch: ich darf nicht mal was dagegen machen, dass man die schrift von dem bloeden ebook mit dem komischen ebook reader nur unter der hinnahme von kopf- und augenschmerzen lesen kann.

obwohl, vielleicht waeren genau diese schmerzen ein punkt an dem eine anfechtung moeglich wird. wenn die schutzmassnahmen die intentionsmaessige benutzung verhindern, dann, ja, was dann?
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